Umweltkommittee des Europäischen Parlaments verwift Einspruch zur Klassifizierung von Titandioxid

Bei einer Abstimmung am 3. Dezember 2019, unterstützte eine Mehrheit des Umweltkommittees des Europäischen Parlaments nicht die Resolution der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), die gegen den Antrags zur Klassifizierung von Titandioxid (TiO2) als vermutlich krebserregend (Kategorie 2) beim Einatmen Einspurch erhebt. Das bedeuted, dass keine Resolution für einen Einspruch im Namen des Umweltkommittees zur Abstimmung in einer Plenarsitzung des EU Parlaments erhoben wird.

Es ist immernoch möglich, dass eine Gruppe von EU Parlamentsabgeordneten eine Resolution, die gegen den Antrag Einspruch erhebt für eine Abstimmung im EU Parlament eingereicht wird. Diese würde eine geringe Hürde von einem Zwanzigstel der 751 Abgeordneten, oder einem Zwanzigstel einer Fraktion im EU Parlament erreichen müssen. Jede Resolution müsste die Zustimmung von einer Mehrheit von 376 Abgeordneten erhalten.

Die Resolution, die von der EKR eingereicht wurde erhebt Einspruch gegen die Klassifizierung von TiO2, da diese weitreichender als nötig und proportional zu jeglichen potentiellen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz ist. Dies führt dazu, dass Exposition zu TiO2 Puder stigmatisiert wird und die Substanz auch in anderen Formen als unsicher angesehen wird, obwohl sie es nicht ist. Die Resolution ruft die Kommission auf den Antrag zur Klassifizierung von TiO2 zurückzuziehen und andere Optionen, wie zum Beispiel harmonisierte berufliche Expositionsgrenzen für TiO2 am Arbeitsplatz in die Arbeitsschutzvorschriften aufzunehmen.

TDMA stimmt der vorgeschlagenen Klassifizierung entschlossen nicht zu und hat dies seit 2017 konsistent klar geäu?ert. TDMA wird dies weiterhin mit den Behörden kommunizieren und Interessensvertretern weitere Informationen zukommend lassen, während wir mehr über die relevanten Entwicklungen während des Prüfungszeitraums  erfahren.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns bitte über tdma@cefic.be.