Antrag für die Klassifizierung von Titandioxid unter Prüfung des Europäischen Parlaments

Die Europäische Kommission hat die 14. Anpassung des technischen Prozesses (ATP) des Klassifikations und Kennzeichnungs Regelung der EU am 4. Oktoberverabschiedet, inklusive des Antrags für die Klassifizierung von TiO2 in Pulverform als möglicherweise krebserregend (cat 2.) beim Einatmen (annex). Die harmonisierte Klassifikation und Kennzeichnung ist nicht endgültig, da das 14. ATP bis Anfang Dezember vom Rat der Europäischen Union und dem EU Parlament geprüft wird.

Sollten während dieser Zeit keine Einsprüche von einer dieser Institutionen erhoben werden, wird die Klassifizierung von TiO2 wahrscheinlich im Januar 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Es wird eine Einführungszeitraum von 18 Monaten geben nach dem die Klassifierzung in der EU wirksam sein wird.

TDMA bedauert die Entscheidung der Kommission das 14. ATP ohne die Klärung wichtiger wissenschaftlicher, juristischer und regulatorischer Fragen der Mitgliedstaaten und interessierter Parteien zur Prüfung hervor zu bringen. Diese Fragen sind in den dem Gesetz angehängten Erläuterungen zusammengefasst.

Die Klassifizierung von TiO2 ist auf dessen Pulverform beschänkt: TiO2 Pulver und Mischungen die auf den Markt gebracht werden und 1% oder mehr TiO2 enthalten, das in der Form von Pulver oder verbundenen Partikeln ist. Flüssige und feste Mischungen werden nicht klassifiziert, doch spezielle Warnungen und Kennzeichnungen müssen auf Mischungen angebracht werden, die mehr als 1% TiO2 enthalten. Der Gesetzesentwurf nimmt an, dass diese Gefahr nur unter langer Aussetzung von einatembaren Partikeln in sehr hohen Konzentrationen besteht.

Die beschriebene Gefahr für TiO2 is ein sekundärer Staubeffekt und keine intrinsische Eigenschaft wie von der Klassifizierung und Kennzeichnungs Regelung vorgesehen. Werden die extremen Bedingungen, die in Annex VI beschrieben sind entnommenm dann ist die Partikelform von TiO2 nicht gefährlich. Bei einem technischen Treffen der Kommission (23 April 2019) wurde beschlossen, dass nur ‚gerinfügige‘ Bedenken für Konsumenten bestehen, da sie TiO2 in extrem hohen Mengen ausgesetzt sein müssen, damit überhaupt eine Gefahr besteht. Diese Bedingungen wurden von den Behörden als unrealistisch unter normalen und vorhersehbaren Gegebenheiten eingestuft.

TDMA is überzeugt, dass angemessenere und effektivere Massnahmen zur Verfügung stehen um mit den Bedenken zur Einatmung von TiO2 umzugehen, sowie die europäischen harmonisierten beruflichen Expositionsgrenzen. Während strenge Standards und Kontrollen breits für Arbeitsplätze existieren, unterstützt die Industrie einen konsistenen und angemessen Standard für die gesamte EU.

TDMA prüft derzeit den juristischen Text der Klassfizierung und wird TiO2 Interessenvertretern weiterhin Informationen zur Verfügung zu stellen und mit ihnen zusammen zu arbeiten um so schnell wie möglich ein einheitliches Verständnis zu entwickeln.

TDMA ist weiterhin von der Sicherheit von TiO2 in all seinen vorhergesehenen Anwendungen überzeugt. Daten aus mehr als 50 Jahren von über 24 000 Menschen, die mit TiO2 arbeiten zeigen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Krebs in Menschen und Exposition zu TiO2 gibt.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Brett Pinker unter bpi@cefic.be.